Preise

Preise

Pro Person und Übernachtung im DZ oder Familienapartment ab dem 20.06.2023

April bis Oktober

  nicht begünstigt begünstigt*
Erwachsene u. Jgdl. ab 14 Jahren 63,50 € 54,00 €
Kinder 4-13 Jahre 40,50 € 32,50 €
Kinder 0-3 Jahre 0,00 € 0,00 €

 

  nicht begünstigt begünstigt*
Erwachsene u. Jgdl. ab 14 Jahren 73,50 € 63,50 €
Kinder 4-13 Jahre 47,00 € 37,50 €
Kinder 0-3 Jahre 0,00 € 0,00 €
  nicht begünstigt begünstigt*
Erwachsene u. Jgdl. ab 14 Jahren 81,50 € 73,00 €
Kinder 4-13 Jahre 53,00 € 42,50 €
Kinder 0-3 Jahre 0,00 € 0,00 €

 

 


*begünstigte Preise: s.u.

November bis März

  nicht begünstigt begünstigt*
Erwachsene u. Jgdl. ab 14 Jahren 55,00 € 47,00 €
Kinder 4-13 Jahre 36,00 € 28,00 €
Kinder 0-3 Jahre 0,00 € 0,00 €
  nicht begünstigt begünstig*
Erwachsene u. Jgdl. ab 14 Jahren 65,50 € 56,00 €
Kinder 4-13 Jahre 42,00 € 33,50 €
Kinder 0-3 Jahre 0,00 € 0,00 €

 

  nicht begünstigt begünstigt*
Erwachsene u. Jgdl. ab 14 Jahren 73,50 € 63,50 €
Kinder 4-13 Jahre 48,50 € 38,50 €
Kinder 0-3 Jahre 0,00 € 0,00 €


*begünstigte Preise: s.u.

Preishinweis

Aufgrund stetiger Preisanpassungen unserer Energie- und Zulieferer waren auch wir leider gezwungen  unsere Preise anzuheben.

!!! Bitte beachten Sie, Bettwäsche und Handtücher sind nicht im Preis enthalten. Diese können gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. !!!

 

Einzelzimmeraufpreis 17,00 € (14,00 €*)

1x Bettwäsche (1 Kopfkissen + 1 Deckenbezug) 9,- €   (8,- €*)                                            1 Handtuchset (1 Duschtuch + 1 Handtuch)  6,- €  (5,- €*)

Begünstigte Preise (Gemeinnützigkeit)

Gemeinnützigkeit

Das Theodor-Schwartz-Haus ist eine gemeinnützige Einrichtung, die sich besonders an Gäste wendet, die bestimmte Kriterien erfüllen. Unsere Preise sind daher in "begünstigte Preise" und "nicht begünstigte Preise" unterschieden. Die begünstigten Preise sind mehrwertsteuerfrei.


Die begünstigten Preise gelten für Personen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie haben eine ärztliche Bescheinigung über eine besondere Erholungsbedürftigkeit.
  • Sie sind schwerbehindert.
  • Sie haben das 75. Lebensjahr vollendet.
  • Ihr Jahreseinkommen liegt unter der maßgeblichen Höchstgrenze (siehe Berechnungsbogen unten) 


Den Anmeldebogen mit Berechnungsbogen können Sie hier herunterladen.

Das Land Schleswig-Holstein fördert auch Familienurlaube von finanziell leistungsschwachen oder kinderreichen Familien. Informationen bekommen Sie bei den Kreisjugendämtern.

Weitere Informationen erhalten Sie per Telefon- oder Emailanfrage.